Förderung für den Ruhestand - die Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Bei der Riester-Rente werden private Rentenversicherungen oder Sparpläne durch den Staat gefördert. Da diese Förderung nicht nur durch Steuererleichterungen, sondern auch durch direkte Zuschüsse zum Sparvertrag ("Altersvorsorgezulage") und eine Kinderzulage für Kindergeld beziehende Kinder geschieht, ist die Riester-Rente vor allem auch für Geringverdiener oder sogar Minijobber sowie kinderreiche Familien vorteilhaft.
Die staatlichen Beiträge zur Riester-Rente wurden 2008 erhöht und können die Beiträge des Sparers bei weitem überschreiten. Anspruch auf staatliche Fördermittel haben alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, also Arbeiter, Angestellte und Beamte, aber auch Arbeitslose, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie Eltern während der Elternzeit. Von der Förderung ausgeschlossen sind Selbstständige und Angehörige kammerfähiger freier Berufe wie Ärzte, Apotheker, Anwälte etc.
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