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Die Zukunft der BaFin – Von der Finanzaufsicht zum Anlegerschutz?

Im Rahmen der Prokon-Pleite musste sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) viel Kritik gefallen lassen, sie hätte ja schon seit Jahren gewusst, was bei dem Windparkfinanzierer im Argen lag – und dennoch nichts getan. Die BaFin wies die Kritik dann zurück mit ihrer mangelnden Kompetenz in diesem Bereich. Und reichte den Schwarzen Peter damit an die Bundesregierung weiter. Die Zukunft der BaFin – Von der Finanzaufsicht zum Anlegerschutz? weiterlesen

 

Das erste Jahr mit Abgeltungssteuer

25% auf Kapitalerträge

Die lang bestehenden Forderungen nach Vereinfachung des deutschen Steuergesetzes haben einen kleinen Erfolg erzielt: Die Abgeltungssteuer muss seit dem 1.1.2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalerträgen gezahlt werden. Zu den Kapitalerträgen gehören die Zinsen auf einem Konto (Giro, Tagesgeld, Festgeld) und Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Fonds, Aktien und ähnlichen Wertpapieren. Die bisher geltende Kapitalertragssteuer wird durch die Abgeltungssteuer gänzlich ersetzt.

Der Vorteil der neuen Abgeltungssteuer ist die einfache Struktur und Berechenbarkeit der Steuer. Sie beträgt grundsätzlich 25% wie auch schon zuvor die Kapitalertragssteuer. Sie ist im Gegensatz zur bisherigen Kapitalertragssteuer einkommensunabhängig. Das bedeutet eine Erleichterung für die Besserverdienenden. Für Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz darunter liegt, gibt es im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs eine Möglichkeit des Ausgleichs.

Der Sparer-Freibetrag heißt jetzt Sparer-Pauschbetrag

Vereinfachend ist die Fälligkeit der Steuer geworden: Wurde bisher noch nach Erträgen aus Kursgewinnen (steuerfrei) und auf Wertpapieranlagen gezahlte Zinsen oder Dividenden unterschieden (steuerpflichtig) so ist diese Unterscheidung nun aufgehoben.
Alle bisher bestehenden Freistellungsaufträge haben weiterhin Bestand und können auch weiterhin in der bisher bekannten Form vereinbart werden. Allerdings gibt es eine kleine Namensänderung. Die bisher als Sparer-Freibetrag bekannten steuerfreien Jahreserträge der Kapitalanlagen werden seit 2009 als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet. Diese wurden erhöht. Im Jahr 2009 sind es für den Single 801 Euro steuerfrei und für Ehepaare 1602 Euro. Das sieht auf den ersten Blick nach einer direkten Entlastung des Steuerzahlers durch die Abgeltungssteuer aus, erklärt sich auf den zweiten Blick aber wie folgt am Beispiel eines Singlehaushaltes: Der Werbungskostenpauschbetrag wurde gestrichen. Er betrug 51 Euro. Der bis Ende 2008 geltende Sparer – Freibetrag betrug 750 Euro. Zusammen sind das 801 Euro und dies entspricht dem aktuellen Sparer – Pauschbetrag.
Die Abgeltungssteuer stellt damit folglich zwar keine direkte Steuererleichterung dar, jedoch eine Steuervereinfachung.

Was bleibt für wen unterm Strich?

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf Erträge aus Kapitalanlagen haben weiterhin Bestand. Mit anderen Worten heißt das: Unter Miteinbeziehung des Inflationsverlustes muss eine Anlage knapp über 4 Prozent bringen, um überhaupt am Ende eines Anlagejahres noch den Ausgangswert darzustellen.
Des Weiteren wurde für 2009 die Spekulationsfrist abgeschafft, was im Klartext bedeutet, dass nun alle Einkünfte dieser Art unabhängig vom Anlagezeitraum besteuert werden. Dies betrifft auch die Anlagen, die gezielt zur Rentenvorsorge angelegt werden. Bisher betrug diese Spekulationsfrist lediglich ein Jahr. Für bereits bis zum 31.12.2008 abgeschlossene Verträge gilt noch die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Steuerbefreiung auf langfristige Anlagen.
Dies bedeutet nur in dem Fall eine Erleichterung, wenn man vorrangig mit Anlagen unter einem Jahr gearbeitet hatte und dafür 30 % an Steuern abgeben musste (Daytrader, Börsenspekulanten, etc.). Gleichartige Erträge können wie gewohnt mit Verlusten verrechnet werden.

 

Die Abgeltungssteuer

Was Sie beachten müssen

Die neue Abgeltungssteuer, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, hat schon jetzt im Bereich der Geldanlage viel verändert. Anlagen, die als sicher und ertragreich galten, sind seit Bekanntgabe der Reformen neu zu bewerten. Gleiches gilt für Anlagen, die vor der Abgeltungssteuer als eher uninteressant galten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was die neue Abgeltungssteuer bedeutet und wo Sie sich über abgeltungssteuersichere Anlagen informieren können.

Was heißt „Abgeltungssteuer“?

Die neue Abgeltungssteuer wurde als weitgehend anonyme Quellensteuer eingerichtet. Dabei führt die Bank oder das Kreditinstitut, das das Depot des Kunden verwaltet, die fälligen Steuern direkt an das Finanzamt ab – sie werden also direkt an der Quelle erhoben. Die Steuerpflicht für diese Einkünfte ist damit abgegolten, so dass sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Die Abgeltungssteuer ersetzt damit die Kapitalertragssteuer.

Wann muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?

Die Abgeltungssteuer wird für alle Einkünfte aus Vermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällig, wobei für einzelne Anlageprodukte durchaus Unterschiede bestehen.

Die Steuer beträgt immer 25%, die abgezogen werden, sobald die jährlichen Einkünfte den Sparerpauschbetrag von 801,00 Euro für Alleinstehende bzw. 1602,00 Euro für Paare überschreiten.

Sollte die persönliche Einkommenssteuer unter 25% liegen, kann man beantragen, Kapitalerträge statt über die Abgeltungssteuer wie früher mit der Einkommenssteuer zu veranlagen. Dies dürfte sich vor allem für Geringverdiener und Rentner lohnen.

Welche Abgeltungssteuer-Abzüge gibt es?

Im Gegensatz zu früheren Regelungen werden Werbungskosten nicht mehr als Abgeltungssteuer-Abzüge anerkannt, sondern nur noch der oben genannte Sparer-Pauschbetrag.

Da die Besteuerung von Kapitalerträgen und anderen Einkommensarten getrennt wird, können Verluste aus Kapitalanlagen auch nur noch bei Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen als Abgeltungssteuer-Abzüge geltend gemacht werden. Verluste aufgrund gesunkener Aktienkurse können sogar nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden.

Für alle vor 2009 erworbenen Anlagen gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2013, während der Verluste noch nach dem altem Modell abgerechnet werden können.

Worauf muss ich achten, um meine Anlagen „abgeltungssteuersicher“ zu machen?

Um Ihr Portfolio an die neue Abgeltungssteuer anzupassen, sollten Sie sich ganz genau informieren, welche Anlageformen bis zu welchem Stichtag noch nach dem alten Modell versteuert werden können. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob sich die Abgeltungssteuer-Umstellung für Ihr Produkt positiv oder negativ auswirkt.

Sollte Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25% liegen, sollten Sie außerdem prüfen, inwiefern sich ein Antrag auf Veranlagung in der Einkommenssteuererklärung lohnt.