Was Frauen über die Krankenversicherung wissen sollten
Kinder zur Welt bringen ist und bleibt Frauensache, daran ändern weder Gesundheitsreformen noch neue Tarife in der Krankenversicherung etwas. Es ist aber nicht nur der Beitrag, der die Frau vom Mann in der Versicherungswelt unterscheidet. Es sind auch die Wartezeiten. Unter Wartezeiten versteht man den Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn, der im Versicherungsschein aufgeführt ist und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherer tatsächlich Kosten für Behandlungen übernimmt.
Geburt, Adoption und Krankenversicherung
Für die Entbindung eines Kindes beträgt die Wartezeit bei den privaten Versicherungen „erstaunlicherweise“ acht Monate.
Frauen, die bei der Geburt eine optimale Versorgung für sich und ihr Baby wünschen, sollten daher frühzeitig handeln, damit bei allen Vorbereitungen auf die Geburt das Thema Versicherung nicht auch noch hinzukommt.
Neugeborene haben in der privaten Versicherung einen Sonderstatus, der für jedes Kind lebenswichtig werden kann. Wenn die Mutter oder der Vater bereits mindestens drei Monate eine private Krankenversicherung hat, kann sie bzw. er seinen Säugling ohne Probleme in demselben Tarif versichern. Zu beachten ist hierbei nur, dass das neue Familienmitglied innerhalb zweier Monate (bei manchen Gesellschaften auch nur ein Monat) nach der Geburt versichert wird. Der entscheidende Punkt ist, dass die Versicherung das Kind auf jeden Fall versichert ohne die bekannte und Gesundheitsprüfung und auch die Wartezeiten entfallen.
Im Übrigen steht die Adoption der Geburt eines Kindes gleich, solange das Kind noch minderjährig ist. Die Versicherung muss das Kind ebenfalls annehmen, kann aber einen Risikozuschlag verlangen. Hier ist es durchaus sinnvoll vorher Informationen einzuholen.
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