Im Vergleich zu den Fortschritten, die Frauen bei der Gleichberechtigung im Berufsleben gemacht haben, hinken sie auf dem finanziellen Gebiet immer noch hinterher. Zu oft überlassen sie noch den Männern die Entscheidungen, egal ob es um Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung oder Versicherungen geht. Im Falle einer Trennung kann sich das rächen.
Dieses Problem scheint sich nur langsam zu bessern. Nicht nur ältere Frauen, die möglicherweise noch traditionellere Vorstellungen von der Verteilung der Aufgaben in der Ehe haben, auch jüngere überlassen mangels Interesse oder Lust wichtige Entscheidungen allein ihren Männern. Im Falle einer Scheidung oder beim – statistisch gesehen wahrscheinlichen - Versterben des Mannes vor der Frau steht diese dann oft mittellos da oder kann die Versorgungslücke nicht mehr rechtzeitig schließen.
Selbst aktiv zu werden ist also ganz im eigenen Interesse. Eine Aufstellung der eigenen Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten steht am Anfang. Wenn die Frau selbst Geld verdient, sollte sie es nicht komplett verkonsumieren oder den Kindern zustecken, sondern eine eigene finanzielle Existenz aufbauen. Auf einem Tagesgeldkonto sollte eine Geldreserve von einem viertel bis einem halben Jahresgehalt für Notfälle verfügbar gehalten werden. Auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sollte Frau besitzen.
Erziehung und Altersvorsorge
Wenn die wichtigsten Risiken damit abgedeckt sind, kann mit dem verbleibenden Geld weitergeplant werden. Ein wichtiger Baustein ist die Altersvorsorge. Durch Babypause und Kindeserziehung sind Frauen in der Regel noch überproportional benachteiligt. Sie erwerben geringere Ansprüche, da sie oft nur noch in einer schlechteren Steuerklasse und in Teilzeit oder womöglich gar nicht arbeiten und haben zusätzlich noch weniger Geld für eine private Vorsorge zur Verfügung.
Wenn die Erziehungszeit nicht paritätisch aufgeteilt wird, sollte der Partner, der beruflich weniger zurücksteckt – faktisch immer noch meist der Mann – die Beiträge für die Altersvorsorge des anderen Partners wenn irgend möglich tragen. Bei einem Riestervertrag reichen schon vergleichsweise kleine Zahlungen, um wenigstens die staatlichen Förderraten weiter zu beziehen. Dies ist im Falle einer Trennung umso wichtiger: Während der Ehe in Kauf genommene berufliche Nachteile sind nicht ohne weiteres wieder aufzuholen, der Lebensstandard der Frau kann, trotz Unterhaltszahlungen, schwer leiden. Damit sinkt auch der Geldbetrag, den die Frau noch in die eigene Altersvorsorge investieren kann.
Redaktion (08.12.2009)
