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Mehr Gerechtigkeit für Frauen nach Scheidung

Finanzen: Sicherheit und Selbständigkeit für Frauen

Im Vergleich zu den Fortschritten, die Frauen bei der Gleichberechtigung im Berufsleben gemacht haben, hinken sie auf dem finanziellen Gebiet immer noch hinterher. Zu oft überlassen sie noch den Männern die Entscheidungen, egal ob es um Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung oder Versicherungen geht. Im Falle einer Trennung kann sich das rächen.

Dieses Problem scheint sich nur langsam zu bessern. Nicht nur ältere Frauen, die möglicherweise noch traditionellere Vorstellungen von der Verteilung der Aufgaben in der Ehe haben, auch jüngere überlassen mangels Interesse oder Lust wichtige Entscheidungen allein ihren Männern. Im Falle einer Scheidung oder beim – statistisch gesehen wahrscheinlichen – Versterben des Mannes vor der Frau steht diese dann oft mittellos da oder kann die Versorgungslücke nicht mehr rechtzeitig schließen.

Selbst aktiv zu werden ist also ganz im eigenen Interesse. Eine Aufstellung der eigenen Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten steht am Anfang. Wenn die Frau selbst Geld verdient, sollte sie es nicht komplett verkonsumieren oder den Kindern zustecken, sondern eine eigene finanzielle Existenz aufbauen. Auf einem Tagesgeldkonto sollte eine Geldreserve von einem viertel bis einem halben Jahresgehalt für Notfälle verfügbar gehalten werden. Auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sollte Frau besitzen.

Versorgungsausgleich wird neu geordnet

Der sogenannte Versorgungsausgleich wird neu geordnet und die Rentenansprüche zwischen Ehepartnern sollen bei Scheidung gerechter aufgeteilt werden. Das beschloss der Bundestag kürzlich – das Gesetz soll im September 2009 in Kraft treten. In der bisherigen Reglung wurden Frauen oftmals benachteiligt.

Die Neuregelung ist wesentlich einfacher und leichter verständlich. Grundsätzlich werden die erworbenen Ansprüche auf beide Partner gleichmäßig aufgeteilt. Auch die Ansprüche aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge werden bereits bei der Scheidung komplett geteilt.

Ein Versorgungsausgleich ist jedoch bei einer nur kurz anhaltenden Ehe von bis zu drei Jahren ausgeschlossen. Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, individuelle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schaffen. Damit sollen die Ehepartner angeregt werden, sich im Falle einer Scheidung eigenverantwortlich um die Altersvorsorge zu kümmern.

Redaktion (07.04.2009)