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Einkommensteuer

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Das Einkommen natürlicher Personen wird mit der Einkommensteuer belegt. Sie wird als Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer aber auch die Bauabzugsteuer sind Formen der Einkommensteuer.

In der Steuererklärung muss ein Steuerpflichtiger normalerweise jährlich alle seine Einkünfte dem Finanzamt melden, das auf dieser Grundlage das zu besteuernde Einkommen ermittelt und den Steuerbescheid erstellt.

Durch die neue Abgeltungssteuer kann die Einkommensteuerpflicht für Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 abgegolten werden, ohne dass diese Einkünfte noch einmal in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

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