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Einlagensicherung in Österreich

 

Auch in Österreich beruht die Einlagensicherung auf einem Modell, das entsprechende Sicherungsräume vorsieht, in die die Mitgliedsbanken regelmäßig Einzahlungen vornehmen. Somit setzt auch Österreich die Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz der Kundeneinlagen bei Insolvenz einer Bank entsprechend um. Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Österreich die Einlagensicherung gesetzlich geregelt, die entsprechenden Richtlinien finden sich im Bankwesengesetz in den Paragraphen 93 und 103. Vereinfacht kann gesagt werden, dass aus diesem Paragraphen die Verpflichtung für jedes in Österreich ansässige Kreditinstitut hervorgeht, mindestens einem von insgesamt fünf Fachverbänden zur Einlagensicherung anzugehören. Diese Fachverbände wiederum verwalten die entsprechenden Einlagensicherungsfonds.

Die fünf österreichischen Fachverbände sind:

  1. Einlagensicherung der Banken & Bankiers GesmbH als Fachverband der Banken und Bankiers.
  2. Hypo-Haftungs-GesmbH als Fachverband der Landes-Hypothekenbanken.
  3. Sparkassen-Haftungs-AG als Fachverband der Sparkassen.
  4. Österreichische Raiffeisen Einlagensicherung eGen als Fachverband der Raiffeisenbanken.
  5. Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft eG als Fachverband der Volksbanken.

Die übergeordnete Instanz von jedem dieser Fachverbände bildet die Österreichische Wirtschaftskammer. Sie überwacht die Arbeit der Verbände und gibt die entsprechenden Regularien vor. Jeder Fachverband wiederum unterhält eine eigene Sicherungseinrichtung. Die Zugehörigkeit zu einem Fachverband ist in Österreich für jedes Kreditinstitut gesetzlich vorgeschrieben, welches dazu berechtigt ist, entsprechend sicherungspflichtige Einlagen von Kunden entgegenzunehmen.

Für die Einlagensicherung der Kundengelder in Österreich spielt es keine Rolle, ob sich diese auf einem verzinsten oder einem nicht verzinsten Konto bzw. Sparbuch befinden. Es kann sich dabei um einen Gehaltskonto, ein Sparbuch, ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto handeln. Vorgeschrieben ist allerdings, dass das Guthaben entweder auf Euro oder auf eine Währung eines Mitgliedstaates des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) geführt werden muss. Somit umfasst die Einlagensicherung in Österreich sämtliche Währungen der Europäischen Union, außerdem die Währungen der Länder Norwegen, Island und Liechtenstein. Letztgenanntes Land bedingt auch, dass der Schweizer Franken in die österreichische Einlagensicherung fällt (er ist in Liechtenstein die Landeswährung), obwohl die Schweiz kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist.

Wann tritt die Einlagensicherung in Österreich in Kraft und die Anleger werden entschädigt?

Der Anlegerentschädigungsfall tritt im Rahmen der Einlagensicherung in Österreich immer dann in Kraft, wenn ein Gericht den Konkurs eines Kreditinstitutes eröffnet. Aber auch wenn die österreichische Finanzmarktaufsicht eine Zahlungseinstellung anordnet oder ein Gericht die Geschäftsaufsicht über ein Kreditinstitut anordnet, tritt die Einlagensicherung in Kraft.

Sofern der Entschädigungsfall in Österreich in einem Fachverband eintritt, ist dieser dazu verpflichtet, die Auszahlung des beanspruchten Betrages in einem Zeitraum von maximal 20 Arbeitstagen auf ein vom Anleger angegebenes Konto zu veranlassen. Eine Erweiterung dieser Frist auf 30 Tage ist dann möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weiterhin ist gesetzlich vorgeschrieben, das sogenannte Kleinanlagen und soziale Härtefälle bevorzugt zu behandeln und abzuwickeln sind. Unter Kleinanlagen versteht man dabei legitimierte Konten mit Sparguthaben von bis zu 2.000 Euro, Härtefälle sind Menschen, die ohne die Spareinlage ihre Lebenshaltungskosten nachweislich nicht mehr bestreiten können.

Zu beachten ist, dass die Auszahlung im Entschädigungsfall ausschließlich in der Währung Euro erfolgt. Dies gilt auch, wenn sich das Sparguthaben zuvor auf einem Fremdwährungskonto befunden hat. In einem solchen Fall gilt als Umrechnungskurs jeweils der Devisen-Wechselkurs, welcher an dem Tag gültig war, an dem das betreffende Kreditinstitut in Konkurs ging.

Wie hoch ist die Einlagensicherung in Österreich?

Die Einlagensicherung in Österreich ist gesetzlich mit einem Betrag von 100.000 Euro pro Kontoinhaber und Bank festgelegt. Auf Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Kontoinhaber um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Für den Erhalt der Anlegerentschädigung sind einige formale Regeln vorgeschrieben. So muss beispielsweise bei der Inanspruchnahme der Anlegerentschädigung im Rahmen eines Sparbuchs dieses zwingend bei der zuständigen Sicherungseinrichtung vorgelegt werden, um die entsprechende Entschädigung zu erhalten. Girokonten und andere Konten müssen durch den Kontoinhaber legitimiert sein, andernfalls greift die Einlagensicherung nicht. Die Absicherung der Spareinlagen umfasst sowohl das aktuelle Kontoguthaben als auch die bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstitutes zu zahlenden Zinsen.

Es ist übrigens in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kontoinhaber einheimischer Staatsbürger sein muss, um die Einlagensicherung in Anspruch zu nehmen. Somit sind auch die Einlagen ausländischer Kontoinhaber durch die österreichische Einlagensicherung geschützt, sofern das Kreditinstitut seinen Hauptsitz in Österreich hat. Im Gegensatz zu anderen Einlagensicherungssystemen gibt es bei der österreichischen Einlagensicherung keinen Selbstbehalt. Das bedeutet: Im Entschädigungsfall wird das komplette Guthaben bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag an die Anleger ausgezahlt.

Beziehung der Fachverbände untereinander

Eine weitere Eigenart des Einlagensicherungssystems in Österreich ist, dass sowohl die einzelnen Fachverbände als auch alle Verbandsmitglieder untereinander in Beziehung stehen und somit berechtigt sind, ein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Verbandsmitglied finanziell zu unterstützen. Das Ganze funktioniert, indem die anderen Mitglieder des betreffenden Fachverbandes dazu aufgefordert werden, einen entsprechenden Anteil beizusteuern, so dass das betroffene Kreditinstitut die Kundeneinlagen vollständig erstatten kann. Falls die beigesteuerten Anteile dazu nicht ausreichen, können auch verbandsübergreifend entsprechende Beiträge geleistet werden. Eine solche Flexibilität sucht man in vielen anderen Entschädigungseinrichtungen vergebens.

Das Ganze relativiert sich allerdings etwas, wenn man bedenkt, dass die Beteiligung der Fachverbände auf jeweils maximal 50.000 Euro pro Einleger beschränkt ist. Dennoch existiert auch hier eine Lösung, die im Ernstfall den österreichischen Bundesminister für Finanzen in die Pflicht nimmt. Er ist dazu verpflichtet, den Differenzbetrag im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zu tragen. Somit wird die Sicherheit der Kundeneinlagen in Österreich nicht nur über die Fachverbände, sondern auch über den Staat – also die Republik Österreich – garantiert.

Sind Einlagen von mehr als 100.000 Euro ebenfalls abgesichert?

Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden Sparguthaben vom mehr als 100.000 Euro auf Einzelkonten bzw. 200.000 Euro auf Gemeinschaftskonten in Österreich nicht abgedeckt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, bei einem Guthaben von mehr als 100.000 bzw. 200.000 Euro im Rahmen des Insolvenzverfahrens seine Ansprüche gegen die Bank anzumelden, u. U. beim zuständigen Insolvenzverwalter. Weiterhin gilt der Grundsatz: Bestehen neben den Guthaben auch Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Bank (z. B. durch aufgenommene und noch nicht vollständig zurückgezahlte Kredite), so werden Spareinlagen und Verbindlichkeiten im Entschädigungsfall zunächst gegeneinander aufgerechnet. Ausgezahlt wird dann nur der errechnete Differenzbetrag.

Informationen zu den Einlagensicherungsfonds der einzelnen Fachverbände in Österreich:

Die Arbeit und die Garantiebedingungen hinsichtlich der Einlagensicherung der einzelnen Fachverbände in Österreich unterscheiden sich teilweise deutlich. Nachfolgend die wichtigsten Informationen zu jedem einzelnen Einlagenverband:

Einlagensicherung der Banken & Bankiers GesmbH

Das älteste und bekannteste System zur Sicherung wird in Österreich vom Fachverband der Banken & Bankiers GesmbH betrieben. Welche Kreditinstitute in diesem Verband Mitglied sind und somit unter den Schutz der entsprechenden Einlagensicherung fallen, kann über die Webseite www.einlagensicherung.at nachgelesen werden. Zudem hängt in jeder dem System angeschlossenen Bank ein entsprechender öffentlicher Aushang aus, in dem auf die Mitgliedschaft hingewiesen wird. Auch bei einer Kontoeröffnung muss der Kunde grundsätzlich in Österreich über die für ihn zuständige Einlagensicherungseinrichtung informiert werden.

Eine Besonderheit aller Fachverbände zur Einlagensicherung Österreich ist, dass auch ausländische Banken hier Mitglied werden können. Allerdings muss es die Rechtsform der jeweiligen Bank zulassen, bzw. sie muss den geforderten Bedingungen entsprechen. Die Absicherung der Einlagen richtet sich dann allerdings nach den Bedingungen im Heimatland des ausländischen Institutes. Das bedeutet: Liegt der Maximalbetrag unter 100.000 Euro, so garantiert der österreichische Fachverband, dem das Kreditinstitut angeschlossen ist, auch nur den geringeren Betrag.

Hypo-Haftungs-GesmbH

Hierbei handelt es sich um den Verband zur Einlagensicherung der Landes-Hypothekenbanken. Die angeschlossenen Kreditinstitute waren früher spezialisiert auf Bausparverträge und Wohnbaukredite, haben sich innerhalb der letzten Jahre jedoch zu Universalbanken sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute entwickelt. Somit benötigen auch diese Kreditinstitute entsprechende Systeme zur Einlagensicherung. Das Besondere daran: Die Einlagensicherung der Landes-Hypothekenbanken beobachtet ständig die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Mitgliedsunternehmen und überprüft diese. Dadurch ist eine Art Früherkennungssystem entstanden, mit dem Bankenkrisen möglichst schon vor ihrem Ausbruch erkannt werden sollen.

Die Sparkassen-Haftungs AG

Ähnlich wie in Deutschland existiert auch in Österreich für Sparkassen ein eigener Verband mit dem Zweck der Sicherung von Kundeneinlagen. Hierfür ist in Österreich die Sparkassen-Haftung AG zuständig. Eine Besonderheit des Sparkassensystems ist, dass die an Kunden vergebenen Kredite nahezu vollständig aus den Einlagen der Kunden gedeckt sind. Dies macht die Sparkassen in Österreich unabhängig von den Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten. Experten sehen daher das finanzielle Risiko für Anleger, die Kapital bei einer österreichischen Sparkasse deponiert haben, als sehr gering an.

Österreichische Raiffeisen Einlagensicherung eGen (ÖRE)

Auch die Raiffeisenbanken besitzen in Österreich einen eigenen Fachverband. Die damit verbundene Einlagensicherung gilt für sämtliche Bankprodukte der Raiffeisenbanken, zum Beispiel Sparbücher, Sparkarten, Gehaltskonten, Pensionskonten, Girokonten, Bausparguthaben und Festgeld. Auch das sogenannte Raiffeisen-Online-Sparen ist durch die Einlagensicherung abgedeckt. Eine Besonderheit bei den Raiffeisenbanken in Österreich ist, dass diese neben der vorgeschriebenen gesetzlichen Einlagensicherung auch eine eigene private Einlagensicherung betreiben. Es handelt sich hierbei um die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich – kurz: RKÖ. Diese versteht sich als freiwillige Einlagensicherung, der mittlerweile jedoch über 80 Prozent aller österreichischen Raiffeisenbanken angeschlossen sind. Somit sind bei den Raiffeisenbanken auch höhere Beträge als 100.000 Euro komplett abgesichert, da hier nicht nur die gesetzlich geforderte Einlagensicherung zum Tragen kommt.

Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft eG (SDH) als Fachverband der Volksbanken

Seinen Namen erhielt dieser Fachverband zur Einlagensicherung in Österreich durch den deutschen Politiker, Juristen und Reformer Hermann Schulze-Delitzsch. Der im 19. Jahrhundert lebende Ökonom war einer der Begründer der Volksbanken in Deutschland und ist damit weltbekannt geworden. Auch im Rahmen dieses Fachverbandes existieren sowohl die gesetzlich geforderte Einlagensicherung als auch eine zusätzliche freiwillige Sicherung. Dazu unterhalten die Volksbank in Österreich einen eigenen Gemeinschaftsfonds, welcher der gesetzlichen Einlagensicherung sozusagen vorgelagert ist. Das bedeutet konkret: Im Krisenfall werden Anleger zunächst aus dem institutseigenen Fonds entschädigt, bevor die Hilfe der gesetzlichen Einlagensicherung in Anspruch genommen wird.

Fazit

Die Einlagensicherung in Österreich besteht aus einem ausgeklügelten System, das dem in Deutschland nicht nachsteht. Die gesetzliche Krankenversicherung teilt sich auf fünf stabile Säulen auf, zusätzlich unterhalten einzelne Bankenverbände eigene freiwillige Einlagensicherungssysteme. Somit erfüllt Österreich die von der EU vorgegebenen Sicherungsstandards und übertrifft sie teilweise sogar deutlich.


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