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Depotwechsel-Angebote im Vergleich

Wer ein neues Wertpapierdepot eröffnet, kann häufig nicht nur von kostenloser Depotführung und günstigen Ordergebühren profitieren. Darüber hinaus bieten zahlreiche Banken bzw. Online-Broker attraktive Prämien für einen sogenannten Depotübertrag. Kunden erhalten also einen Bonus, sofern Sie bestehende Wertpapierbestände in ihr neues Depot transferieren. Als Wechselprämien winken z. B. hohe Tagesgeldzinsen, Sachprämien oder kostenlose Trades. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl von derzeit erhältlichen Depotwechsel-Angeboten inklusive Prämien.

Depotwechsel – Vergleich der Prämien-Angebote inkl. Kombiprodukte

Anbieter Depot-
gebühren
Orderkosten Prämie Antrag
TARGOBANK Depotwechsel
TARGOBANK
Depotwechsel
0,00€ ab 8,90€ bis 1,00% Tagesgeldzinsen p.a.
bis 40.000 EUR für 12 Monate
Zum Anbieter
Consorsbank Depotwechsel
Consorsbank
Depotwechsel
0,00€ ab 3,95€ 10 Freetrades bei Depotübertrag Zum Anbieter
S Broker Depotwechsel
S Broker Depot
+ Tagesgeld
0,00€* ab 8,99€ 6 Monate lang für 3,99 Euro traden. Zum Anbieter
1822direkt Depotwechsel
1822direkt
Depotwechsel
0,00€* ab 4,95€ 10 Free Trades, 50% Orderrabatt + 50 Euro Gutschein und
50% Rabatt auf Orderprovision für 3 Monate
Zum Anbieter
Fonds-Super-Markt DepotwechselFondsSuperMarkt 0,00€ (nur Fonds/ ETFs) Bis 4.000 EUR Barprämie bei Übertrag Fonds-Depotvolumen ab 10.000 EUR bis über 400.000 EUR Zum Anbieter
* An eine Wertpapiertransaktion oder einen Vermögensbestand gebunden

Wie funktioniert ein Depotwechsel?

Prinzipiell funktioniert ein Depotwechsel sehr einfach: Zunächst muss das neue Depot eröffnet werden (siehe Grafik) – was üblicherweise kostenfrei bleibt. Bei vielen Online-Brokern bzw. Direktbanken ist die Depotführung ebenfalls gebührenfrei. Die Durchführung des Depotübertrags übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Über ein Formular (im Internet oder auf Papier) wird dann der neue Depotanbieter ermächtigt, bestehende Wertpapiere aus dem alten Depot umzubuchen.* Daraufhin befinden sich die Bestände ganz oder anteilig (je nach Wunsch) im neuen Depot. Auch die Löschung des bisherigen Depots übernehmen zahlreiche Banken auf Antrag. Fazit: Der Kunde kann sich beim Depotwechsel weitestgehend zurücklehnen und vom Service der Bank profitieren.

Grafik: Ablauf des Depotwechsels

Depotwechsel Grafik

Grafik: Tagesgeld.de /*Alternativ kann der Übertrag vom Anbieter des alten Depots erfolgen.

Steuern auf Prämien beim Depotwechsel

Während die Sache bei höheren Zinsen als Neukundenaktion bei einem Depotwechsel ganz einfach ist (Zinserträge werden besteuert, so kein Freistellungsauftrag vorhanden), ist die Lage bei Bar- bzw. Geldprämien ganz anders.

Geldprämien sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. Januar 2019 bezüglich „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ sind Geldprämien, die für einen Depotwechsel gezahlt werden, als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ anzusehen und unterliegen damit der Einkommensteuer.

256 Euro Freibetrag pro Jahr für Geldprämien

Der jährliche Freibetrag für solche Einkünfte liegt bei 256 Euro. Während die Prämien bei einem Girokonto oder Festgeld meist deutlich unter diesem Freibetrag liegen, ist man beim Depot schnell darüber. Bei bis zu 5.000 Euro Wechselprämie, mit denen Broker derzeit werben, reicht kein Freibetrag dieser Welt und auch Depotwechsler, die auf der Jagd nach dem nächsten Bonus ihr Depot teilweise mehrmals pro Jahr zu einer neuen Bank umziehen, sollten beachten:

Bei mehr als 256 Euro Geldprämie im Jahr ist alles steuerpflichtig

Bei mehr als 256 Euro Geldprämie pro Jahr muss der gesamte Betrag versteuert werden, nicht nur der 256 Euro übersteigende Teil davon!

Auch Kauf von Wertpapieren mit Geldprämie ist steuerlich relevant

Ein noch spannenderes Detail bietet sich Anlegern, die eine Geldprämie beim Depotwechsel für den erstmaligen Kauf von Wertpapieren nutzen. In seinem Schreiben äußert sich das BMF dazu wie folgt:

„Wird dagegen ein Kontoguthaben auf ein anderes Kreditinstitut übertragen oder erstmalig bei einem Kreditinstitut ein Depot eröffnet und wird dafür eine Geldprämie unter der Bedingung gezahlt, dass Wertpapiere beim übernehmenden / eröffnenden Kreditinstitut erworben werden, so mindert die für die Übertragung des Kontoguthabens gezahlte Geldprämie die Anschaffungskosten dieser Wertpapiere. Die Geldprämie ist mit den Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere in der Reihenfolge deren Erwerbs zu verrechnen.“

Die Reduzierung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erhöht bei einem Verkauf den der Abgeltungsteuer unterliegenden Veräußerungsgewinn. Auch hier hält der Fiskus also die Hand auf. Anleger sollten sich darauf einstellen, um nicht von einem Steuerabzug überrascht zu werden, der höher als gedacht ausfällt.

FAQs zum Depotwechsel

Alle wichtigen Fragen zum Depotwechsel kurz und kompakt beantwortet:

Was kostet ein Depotwechsel?

In der Regel ist ein Depotwechsel für den Verbraucher kostenlos. Er wird als Service der Finanzinstitute angesehen. Mitunter profitieren Anleger sogar von einem Depotwechsel, da sie ggf. nicht nur weniger Gebühren zahlen, sondern zusätzliche Wechselprämien erhalten. Wichtig: Die bisherige Bank darf keine Kosten für den Wechsel erheben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03). Demnach sind Finanzinstitute zum kostenfreien Depotübertrag verpflichtet. Bestehende Depotgebühren decken sämtliche Kosten der Verwaltung inkl. des Wechsels. Darüber hinaus kommen die Banken mit der Herausgabe der Wertpapiere lediglich ihrer gesetzlichen Pflicht nach, d. h. sie verwahren die Papiere für den Kunden.

Wie lange darf ein Depotübertrag dauern?

Eine gesetzliche Regelung für die Dauer eines Depotübertrags gibt es nicht. Der Zeitrahmen ist entsprechend von der Bank abhängig. Idealerweise ist mit einer Dauer von 2 bis 3 Wochen zu rechnen, mitunter sind allerdings bis zu 6 Wochen möglich. Wie schnell ein Depotübertrag erfolgt, hängt nicht zuletzt von den Wertpapieren im Depot ab. Wichtig: Während der Depotübertrag läuft, können keine Transaktionen erfolgen, d. h. der Kunde hat keinerlei Zugriff auf die Papiere. Es empfiehlt sich deshalb, den Zeitpunkt vorab festzulegen.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat ein Depotübertrag?

Bei einem Depotübertrag gibt es verschiedene Modelle, die steuerlich unterschiedliche Konsequenzen haben.

  • Beim klassischen Übertrag eines Wertpapierdepots von einer Bank zur anderen (Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel) bleibt alles steuerneutral – vorausgesetzt der oder die Depotinhaber sind identisch. Anschaffungsdaten werden hierbei mit übertragen (Kaufdaten und -kurse).
  • Anders sieht das Verfahren aus, wenn der Depotübertag zwischen Ehepartnern erfolgt oder auf einer Schenkung basiert (Depotwechsel mit Gläubigerwechsel). Erfolgt ein Depotübertrag auf das Depot der Ehefrau/des Ehemanns oder auf ein gemeinsam geführtes Wertpapierdepot, so wird dies als unentgeltlicher Übertrag klassifiziert. Derart gestaltete Überträge gelten nicht als Verkauf, landen aber als Meldung beim Fiskus. Sämtliche Anschaffungsdaten werden auch diesmal mit übertragen.
  • Kein Verkauf ist ebenfalls ein Depotübertrag aufgrund einer Erbschaft. Für diesen sind prinzipiell die gleichen Aussagen gültig, wie für die Übertragung bei Ehepaaren. Hier erfolgt lediglich eine Meldung gemäß dem Erbschaftssteuergesetz. Abgeltungssteuer fällt nicht an.
  • Steuerlich relevant ist ein Depotübertrag an Dritte (Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, entgeltlich). Dieser Übertrag gilt als Veräußerung und demzufolge ist ggf. die Abgeltungssteuer zu zahlen.

Was ist steuerlich zu beachten, wenn Wertpapiere vor dem 1.1.2009 gekauft wurden?

Die Regelungen zur Abgeltungssteuer gelten seit dem 1. Januar 2009. Entsprechend ist für alle Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, eine Abgeltungssteuer für realisierte Kursgewinne zu zahlen. Für vor dem 1.1.2009 erstandene Wertpapiere gilt indes ein Bestandsschutz, d. h. die bis zu diesem Datum geltenden Richtlinien bleiben bestehen.

Lassen sich die Töpfe zur Verlustberechnung beim Depotwechsel übertragen?

Prinzipiell ja. Wenn ein gesamtes Wertpapierdepot übertragen wird, lassen sich auch die Verlustverrechnungstöpfe für die Abgeltungssteuer transferieren. Gleiches gilt für im Ausland gezahlte Quellensteuer – dieser Topf wandert ebenfalls mit. In der Regel ist die Mitnahme der Verrechnungstöpfe sowohl komplett als auch anteilig (bei einem Teiltransfer) möglich.

Lassen sich Bruchstücke eines Anteils übertragen?

Vor allem Kunden mit einem Fondssparplan erwerben für ihre eingezahlten Beträge oft „unrunde“ Fondsanteile, also Bruchstücke von Wertpapieren. Bei einem Depotübertrag lassen sich diese Bruchstücke nicht auf das neue Depot transferieren. Je nach Wunsch besteht die Möglichkeit die Bruchstücke zu veräußern oder auf dem alten Depot zu belassen. Bei letzterer Variante sollten allerdings etwaige Gebühren (z. B. für das bisherige Depot) beachtet werden.

3 Gedanken zu „Depotwechsel-Angebote im Vergleich“

  1. Orderkosten sind die Kosten, die bei einer Order – also einem Kauf- oder Verkaufsauftrag – anfallen. Mit dem Depotwechsel haben die nichts zu tun.

  2. Bei den oben genannten Angeboten mit Übertragungsprämien handelt es sich um eine Verzinsung des Tagesgeldes. Diese unterliegen der Abegeltungssteuer. Falls wir Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet haben sollten, bitten wir dies zu entschuldigen. Bitte stellen Sie Ihre Frage dann gezielt noch einmal an unsere Redaktion und führen sie diese genauer aus. Wir hoffen, Ihnen wenigstens ein wenig geholfen zu haben. MFG

  3. Sehr geehrter Herr Schäfer,

    wir bitten Sie, sich direkt mit dem neuen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, zu dem das vorhandene Depot übertragen werden soll. Dieses kann Ihnen genaue Auskunft zur Abwicklung des Depotwechsels geben.

    Viele Grüße,
    Ihr Tagesgeld.de-Team

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